Abstimmung über den Entwurf zur Zuschuss-Satzung – diese Überschrift dürfte bei einigen Studierenden ein großes Fragezeichen auf die Stirn zeichnen. Wir erklären kurz, was es damit und der unten stehenden Abstimmung auf sich hat.
Die Regelung mit den Studiengebühren
Als 2007 in Bayern die Studiengebühren eingeführt wurden, vereinbarten die zuständigen Gremien eine strenge Zweckgebundenheit: die Studiengebühren sollen rein der Verbesserung der Studienbedingungen dienen. Das bedeutete für die FK05 rückblickend Folgendes:
- Erweiterung und Erneuerung des Maschinenparks (z. B. zusätzliche Digital-Drucker für DMT)
- Schaffung von Werkstudenten-Stellen (z. B. für die Organisation der Skripten bei DMT)
- Zusätzliche Vorlesungen, um kleinere Gruppengrößen und einen flexibleren Stundenplan zu ermöglichen
- Finanzierung der Skripten (ermöglichte den EGT-Studierenden das Arbeiten mit den Skripten von der ersten Woche an)
Studiengebühren abgeschafft, Kompensationszahlung eingeführt
Nun wurden zum 1. Oktober 2013 die Studiengebühren für das Erststudium in Bayern abgeschafft, die Hochschule bekommt aber sogenannte Kompensationszahlungen, welche jedoch auch zweckgebunden eingesetzt werden sollen.
Bei den Studiengebühren hatten die Studierenden über das Amt der Fakultätsräte eine direkte Mitbestimmung an der Verwendung der Gelder. Das ist für die Kompensationszahlungen noch nicht festgelegt.
Die StuVe erarbeitete daher eine Satzung (Link zur PDF >>), die folgende zentrale Punkte enthält:
- das Entscheidungsrecht über die Vergabe der Gelder liegt beim Paritätischen Ausschuss (=> Mitbestimmung durch Fakultätsratsmitglieder)
- Mitsprache einer möglichst breiten Gruppe (Senat, Dekane, Studiendekane, Präsidium + 4 Studierende) in der zentralen Kommission
- Evaluation der bisherigen finanzierten Projekte um sicher zu gehen, dass die Gelder tatsächlich zur Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden
Laut Aussagen der studentischen Senatoren erarbeitet(e) die Hochschulleitung eine eigene Fassung der Zuschuss-Satzung, welche angeblich die zentralen Punkte nicht so studierenden-freundlich handhaben soll (ein schriftlicher Entwurf hierfür steht leider noch aus existiert, darf aber nicht veröffentlicht werden).
Sollte dies zutreffen, wäre In der Fassung der Hochschulleitung ist keine Mitbestimmung über die Verwendung der Gelder seitens der Studierenden möglich!
Unterstützung
Über die beiden Fassungen (von der StuVe und von der Hochschulleitung) wird in der kommenden Senatssitzung am Mittwoch, 30.10.2013, entschieden. Die StuVe bittet daher um Rückmeldung, ob wir als Studierende für die Fassung der StuVe (Mitbestimmungsrecht, Senat vertreten, Evaluation der Ausgaben) sind:
Die Studierenden der FK05 haben wie folgt abgestimmt:
- Ja, ich bin für die Fassung der StuVe (95%, 228 Votes)
- Nein, ich bin gegen die Fassung der StuVe (3%, 7 Votes)
- Ich enthalte mich und überlasse die Entscheidung darüber den anderen Studierenden (2%, 5 Votes)
insgesamt abgestimmt: 240
Umfrage ist beendet. Danke für die Unterstützung!